Zur Personenabwehr

Abwehrsprays

KKS CS-Abwehrsprays

Personenabwehr
Hochwertige Tränengassprays zur Personenabwehr, basierend auf 2-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril
(CS). Alle Sprays der KO 007 und CS 3000 Serien von KKS enthalten 0,3 % des Reizstoffs und bieten
eine zuverlässige Wirkung.

Frei verkäuflich und hocheffektiv zur Selbstverteidigung

KKS CS-Abwehrsprays sind in Deutschland gemäß dem Waffengesetz geprüft und erfüllen höchste
Sicherheitsstandards. Sie wurden von der Fraunhofer-Gesellschaft getestet, sind waffenscheinfrei und für den freien Verkauf zugelassen. Das BKA-Prüfzeichen „BKA 17r“ bestätigt ihre Qualität und
gesetzeskonforme Nutzung. Die Sprays zeichnen sich durch einfache, sichere Handhabung aus. Ihre Wirkung setzt sofort ein und verursacht intensive Reizungen der Augen und oberen Atemwege, brennende Schmerzen im Gesicht und Rachen sowie starken Tränenfluss, wodurch Angreifer kampfunfähig werden. Bei sachgemäßer Anwendung sind keine gesundheitlichen Nebenwirkungen bekannt.

KKS CS-Abwehrsprays sind verlässliche Schutzmittel, erhältlich in verschiedenen Ausführungen, Spraygrößen und Qualitätsstufen. Im Vergleich zu stärkeren Pfeffersprays ist ihre Wirkung milder,
weshalb sie sich nicht zur Tierabwehr eignen.

Für welche Einsätze ist CS-Gas geeignet?

Die KKS CS – Abwehrsprays sind nach den Verordnungen und den Vorschriften des Waffengesetzes geprüft worden und sind daher mit dem Prüfzeichen „BKA 17r“ beim Bundeskriminalamt registriert. Deshalb ist der Umgang mit unseren CS – Sprays in Deutschland, abweichend von den sonstigen Vorschriften des Waffengesetzes, auch schon Jugendlichen ab 14 Jahren erlaubt.

Wer darf CS-Gas mitführen?

Tränengas darf, im Vergleich zum wesentlich stärkeren Pfefferspray, offiziell zur Personenabwehr verwendet werden. Es sollte jedoch nicht zur Tierabwehr eingesetzt werden, da die Reizstoffkonzentration (wahrscheinlich) nicht ausreichend ist, um einen Angriff zu unterbinden.